Rechtliches · EU Data Act

Datenformate & Export

Stand: 10. September 2026 · Version 3

Verzeichnis der exportierbaren Daten, Formate und Datenstrukturen für den Anbieterwechsel und die Datenmitnahme (Art. 25 ff. EU Data Act). Für den Wechsel werden keine Wechselentgelte erhoben; Details regeln die AGB.

DatenbereichFormatStruktur (Auszug)Export-Weg
Speisekarte & StammdatenJSON / CSVKategorien, Artikel (Name, Preis in Cent, Steuerklasse, Optionen), Öffnungszeiten, LieferzonenAdmin → Einstellungen → Export
Bestellungen & UmsätzeCSV / JSONBestellkopf (Nummer, Zeitpunkt, Beträge in Cent, Zahlart, Status), Positionen, SteueraufteilungAdmin → Bestellungen → Export
KundendatenCSVName, Kontaktdaten, Bestellhistorie, Treuepunkte (DSGVO-Export je Kunde zusätzlich über Auskunftsprozess)Admin → Kunden → Export
ReservierungenCSVDatum/Zeit, Personenzahl, Kontakt, StatusAdmin → Reservierungen → Export
Kassendaten (Kassenmodul)DSFinV-K 2.4 (ZIP: CSV + index.xml/DTD)alle 20 Standard-Tabellen der DSFinV-K inkl. TSE-Transaktionsdaten, Eigenbelegen und BestellvorgängenKasse → Finanzamt → DSFinV-K-Export
Buchhaltung (Kassenmodul)DATEV-EXTF Buchungsstapel v13 (CSV, Windows-1252)amtlicher 125-Spalten-Satzaufbau, Festschreibekennzeichen, Belegfeld 1 = Bon-NummerKasse → Finanzamt → DATEV-Export
Verfahrensdokumentation (Kassenmodul)PDF (Druckansicht)versionierte Systemdokumentation + Vorlage der Verfahrensdoku inkl. Änderungshistorie (betriebsindividuelle Ergänzung durch den Betrieb)Kasse → Finanzamt → Verfahrensdoku

Stand: 10. September 2026 · Version 3. Dieses Verzeichnis wird bei Format-Änderungen versioniert aktualisiert. Kassenmodul-Exporte stehen ab der Aktivierung des Kassenmoduls (Zusatzvereinbarung Kassenmodul, Anlage 3 § 9) im Echtbetrieb zur Verfügung; im Testbetrieb erzeugte Exporte sind als Testdaten gekennzeichnet. Für Kassendaten gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen des § 147 AO je Unterlagenart (derzeit zehn, acht oder sechs Jahre); der Betreiber bewahrt sie als VERTRAGLICHE Leistung einheitlich zehn Jahre maschinell auswertbar auf. Beim Wechsel werden sie vollständig herausgegeben (DSFinV-K) und nur auf Wunsch gegen Vergütung weiter aufbewahrt.

Internationaler Behördenzugriff (Art. 28 EU Data Act): Nicht-personenbezogene Daten werden primär in Rechenzentren in Deutschland gespeichert (netcup GmbH); Sicherungskopien liegen in der EU-Region eines Objektspeichers, einzelne Übermittlungsdaten (z. B. Push-Nachrichten) bei den in § 6 des Auftragsverarbeitungsvertrags genannten Diensten. Der Betreiber gibt sie an Behörden aus Drittstaaten nur heraus, wenn eine nach EU- oder mitgliedstaatlichem Recht wirksame, verbindliche Entscheidung vorliegt; er prüft Ersuchen auf ihre Rechtsgrundlage, beschränkt die Herausgabe auf das erforderliche Minimum und informiert den Kunden, soweit rechtlich zulässig. Fragen: info@menuheld.de.