Rechtliches · EU Data Act
Datenformate & Export
Stand: 10. September 2026 · Version 3
Verzeichnis der exportierbaren Daten, Formate und Datenstrukturen für den Anbieterwechsel und die Datenmitnahme (Art. 25 ff. EU Data Act). Für den Wechsel werden keine Wechselentgelte erhoben; Details regeln die AGB.
| Datenbereich | Format | Struktur (Auszug) | Export-Weg |
|---|---|---|---|
| Speisekarte & Stammdaten | JSON / CSV | Kategorien, Artikel (Name, Preis in Cent, Steuerklasse, Optionen), Öffnungszeiten, Lieferzonen | Admin → Einstellungen → Export |
| Bestellungen & Umsätze | CSV / JSON | Bestellkopf (Nummer, Zeitpunkt, Beträge in Cent, Zahlart, Status), Positionen, Steueraufteilung | Admin → Bestellungen → Export |
| Kundendaten | CSV | Name, Kontaktdaten, Bestellhistorie, Treuepunkte (DSGVO-Export je Kunde zusätzlich über Auskunftsprozess) | Admin → Kunden → Export |
| Reservierungen | CSV | Datum/Zeit, Personenzahl, Kontakt, Status | Admin → Reservierungen → Export |
| Kassendaten (Kassenmodul) | DSFinV-K 2.4 (ZIP: CSV + index.xml/DTD) | alle 20 Standard-Tabellen der DSFinV-K inkl. TSE-Transaktionsdaten, Eigenbelegen und Bestellvorgängen | Kasse → Finanzamt → DSFinV-K-Export |
| Buchhaltung (Kassenmodul) | DATEV-EXTF Buchungsstapel v13 (CSV, Windows-1252) | amtlicher 125-Spalten-Satzaufbau, Festschreibekennzeichen, Belegfeld 1 = Bon-Nummer | Kasse → Finanzamt → DATEV-Export |
| Verfahrensdokumentation (Kassenmodul) | PDF (Druckansicht) | versionierte Systemdokumentation + Vorlage der Verfahrensdoku inkl. Änderungshistorie (betriebsindividuelle Ergänzung durch den Betrieb) | Kasse → Finanzamt → Verfahrensdoku |
Stand: 10. September 2026 · Version 3. Dieses Verzeichnis wird bei Format-Änderungen versioniert aktualisiert. Kassenmodul-Exporte stehen ab der Aktivierung des Kassenmoduls (Zusatzvereinbarung Kassenmodul, Anlage 3 § 9) im Echtbetrieb zur Verfügung; im Testbetrieb erzeugte Exporte sind als Testdaten gekennzeichnet. Für Kassendaten gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen des § 147 AO je Unterlagenart (derzeit zehn, acht oder sechs Jahre); der Betreiber bewahrt sie als VERTRAGLICHE Leistung einheitlich zehn Jahre maschinell auswertbar auf. Beim Wechsel werden sie vollständig herausgegeben (DSFinV-K) und nur auf Wunsch gegen Vergütung weiter aufbewahrt.
Internationaler Behördenzugriff (Art. 28 EU Data Act): Nicht-personenbezogene Daten werden primär in Rechenzentren in Deutschland gespeichert (netcup GmbH); Sicherungskopien liegen in der EU-Region eines Objektspeichers, einzelne Übermittlungsdaten (z. B. Push-Nachrichten) bei den in § 6 des Auftragsverarbeitungsvertrags genannten Diensten. Der Betreiber gibt sie an Behörden aus Drittstaaten nur heraus, wenn eine nach EU- oder mitgliedstaatlichem Recht wirksame, verbindliche Entscheidung vorliegt; er prüft Ersuchen auf ihre Rechtsgrundlage, beschränkt die Herausgabe auf das erforderliche Minimum und informiert den Kunden, soweit rechtlich zulässig. Fragen: info@menuheld.de.